Ein Versorger, alles drin - auch für Ihre Liebsten! 50 € Prämie für jede erfolgreiche Empfehlung
Ihre Freunde oder Bekannten sind auf der Suche nach einem ausgezeichneten und zuverlässigen Energieversorger, der noch mehr zu bieten hat? Prima - dann empfehlen Sie uns gern weiter: Für jede erfolgreiche Werbung bedanken wir uns bei Ihnen mit einer Prämie in Höhe von 50 Euro.
Und so einfach geht`s:
- Begeistern Sie andere von unseren Leistungen.
- Während des Online-Vertragsabschlusses geben Ihre Freunde unter "Prämie" Ihre Vertragskontonummer (finden Sie auf Ihrer Rechnung) und Ihren Namen ein.
- Und schon bald bekommen Ihre Freunde verlässliche Energie "von nebenan".
- Einen Monat nach Beginn der Belieferung überweisen wir Ihnen Ihre Prämie auf Ihr Konto.
Worauf sich Ihre Freunde ebenfalls verlassen können:
- 100 % Ökostrom
- Eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.12.2026 1,2
- Transparente Vertragsbedingungen ohne Haken und Ösen
- Aktive Information über auslaufende Verträge, Preisgarantien und attraktive Folgeangebote
- Unsere Vorteilswelt: Exklusive Aktionen, Rabatte und Events bei regionalen Partnern, z.B. 20 % Preisnachlass in den Osnabrücker Bädern und der Loma-Sauna
- Für eine grünere Zukunft: Wir treiben die Energiewende in unserer Heimat voran.
Ein lebenswertes Osnabrück. Für alle.
Seit mehr als 100 Jahren sind wir als städtischer Versorger tief mit der Region verbunden. In dieser Verantwortung haben wir seit jeher eine große Chance gesehen: Wir möchten die Menschen vor Ort nicht nur mit Energie "versorgen", sondern das Leben in unserer Stadt und Region jeden Tag ein wenig besser machen.
Die Klimawende ist für unsere Gemeinschaft die größte Herausforderung der Zukunft. Als Energieversorger spielen wir dabei eine zentrale Rolle. Wir sind uns dieser großen Verantwortung bewusst und gehen mit zahlreichen nachhaltigen Maßnahmen aktiv voran: Schon heute versorgen wir z.B. alle unsere Privatkunden automatisch mit 100% Ökostrom.
Weitere Infos zum Engagement in der regenerativen Energieerzeugung
Nur im Dialog mit unseren Nachbar:innen können wir die Lebensqualität in unserer Region nachhaltig steigern. Diesen Dialog führen wir seit jeher auf Augenhöhe: Wir bieten den Menschen in Osnabrück faire sowie bezahlbare Produkte - und verbindliche Garantien, auf die man sich verlassen kann.
1) Preisstand 1. Januar 2025: Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Osnabrück AG nicht beeinflussbaren Preisbestandteile, wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung, Lieferung oder den Verbrauch von Strom betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies Stromsteuer (2,050 ct/kWh), Umsatzsteuer (19 %), KWKG-Umlage nach § 12 EnFG (0,277 ct/kWh), §19 StromNEV-Umlage (1,558 ct/kWh), Offshore-Netzumlage nach § 17 EnWG i. V. m. § 12 EnFG (0,816 ct/kWh), Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die derzeit in die § 19 StromNEV-Umlage eingerechnet wird, und der Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A), der ab dem 01.01.2025 erhoben und gemeinsam mit der § 19 StromNEV-Umlage als Aufschlag für besondere Netznutzung abgerechnet wird. Änderungen dieser Preisbestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziff. 6.6 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. Ziffer 6.3 Satz 7 und Ziffer 6.5 der AGB gelten entsprechend.
2) Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Osnabrück AG nicht beeinflussbaren Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Messung (inkl. Messstellenbetrieb), Lieferung oder den Verbrauch von Gas betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies Energiesteuer (0,550 ct/kWh), Umsatzsteuer (19 %), Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG (0,250 ct/kWh), Bilanzierungsumlage nach § 29 GasNZV (0,000 ct/kWh) und der CO2-Preis nach dem BEHG (0,816 ct/kWh). Änderungen dieser Bestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziff. 6.6 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. Ziffer 6.3 Satz 7 und Ziffer 6.5 der AGB gelten entsprechend.
Die aktuelle Stromkennzeichnung finden Sie hier: Stromkennzeichnung Stadtwerke Osnabrück